Schadhafte Ware – bitte nicht montieren!

Böden, Pannen, Türen, Türen

Leider kommt es ab und zu dazu, dass Heimwerker schadhafte Ware verlegen oder montieren. Hier ist zu beachten, dass offensichtlich schadhafte, aber trotzdem verlegte oder montierte Ware generell von der gesetzlichen Gewährleistung ausgeschlossen ist. Daher gilt hier der Grundsatz: Ware offensichtilich schadhaft? NICHT montieren oder verlegen! Umgehend den Händler kontaktieren und die Ware reklamieren.

Genaue Prüfung der Ware

Vor der Montage oder Verlegung der Ware muss daher deinerseits eine genaue Prüfung der Ware erfolgen. Es kommt manchmal vor, dass etwas beim Transport beschädigt wird oder sogar schon schadhaft vom Produzenten geliefert wird. Die Prüfung auf Schäden kann ganz einfach optisch erfolgen – aber bitte mit ausreichend Licht. Wie auf dem folgenden Foto zu sehen ist wurde der Bodenbelag bei schlechtem Licht verlegt – und die schadhafte Stelle kam erst am nächsten Tag zum Vorschein. Hier ging bei der Produktion einfach der Vinyl-Deckbelag aus. Das kann passieren und stellt nie ein Problem im Zuge einer Reklamation dar – es sei denn, das Produkt wurde montiert …

schadhafter Boden verlegt

schadhafter Boden verlegt

In diesem konkreten Fall hat der Hersteller natürlich umgehend die schadhafte Ware gegen eine makellose Variante ausgetauscht. Aber die Diele befindet sich mitten im Raum! Für die Demontage und Neuverlegung kommt der Herstaller nicht auf, da der Schaden spätestens bei der Verlegung hätte auffallen müssen. Der Schaden ist mit freiem Auge sichtbar – wenn genug Licht vorhanden ist. Jetzt hat die Kundschaft zwar makellose Ware bekommen, jedoch die Demontage und Neuverlegung wird nicht durchgeführt. Momentane Lösung: Teppich drüber. Aus. Dies hätte durch eine genaue Kontrolle der Ware vermieden werden können…

Grundsatz bei schadhafter Ware

Verbaute – aber offensichtlich mangelhafte Ware kann bei keinem Händler oder Produzenten reklamiert werden. Ebenso verhält es sich mit gegebenenfalls anfallenden Folgekosten für Demonatge etc. Es ist klar, dass es oftmals mit Problemen und Verzögerungen verbunden ist, wenn etwas nicht fertig montiert werden kann. Aber eben der Grundsatz gilt: offensichtlich schadhafte Ware darf nicht verbaut werden – ansonsten akzeptierst du als Kundschaft den Zustand der Ware.

Transportschaden am Türblatt

offensichtlicher Transportschaden an einem Türblatt

Schaden ist nicht gleich Schaden

Bitte beachte auch den Umstand, dass du bei jeder Abholung oder Lieferung die Makellosigkeit des Produktes unterschreibst. Dies gilt natürlich nur für sichtbare Mängel. Wenn anschließend ein Transportschaden reklamiert wird, dann erfolgt umgehend die Kontrolle der Lieferscheine und / oder Frachtpapiere. Falls dort kein sichtbarer Mangel vermerkt ist wird es sehr schwer zu argumeniteren sein, dass die Lieferung mangelhaft war. Daher bitte wirklich immer genau kontrollieren – diese 3 Minuten lohnen sich auf jeden Fall, auch wenn der Zusteller Druck macht. Ist zum Beispiel ein Türblatt so offensichtlich beschädigt, wie auf dem Foto oben ersichtlich, dann muss dies unbedingt sofort auf den Papieren vermerkt werden. Eine Reklamation ohne Vermerk auf den Dokumenten wird später werder von Händlern, noch von Produzenten anerkannt werden.

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